Für ausgewählte Lehrberufe schulfrei von Montag, 23. März 2020 bis inklusive Freitag, 3. April 2020

Ab 23.3: Schulfreierklärung für ausgewählte Lehrberufe im Bereich „kritische Infrastruktur“ In Abstimmung mit der Wirtschaftskammer ist es zum Zwecke der Sicherstellung der Grundversorgung notwendig, dass für Lehrlinge der unten genannten Lehrberufe die Tage vom Montag, 23. März 2020 bis inklusive Freitag, 3. April 2020 aus zwingenden und im öffentlichen Interesse stehenden Gründen für schulfrei erklärt…